Die private Zahnzusatzversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind begrenzt. Behandlungen und ärztliche Dienstleistungen, die nicht der medizinisch notwendigen Versorgung dienen, werden oft nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Das gilt vor allem in den Bereichen der Krankenhausbehandlung: Überlastete Ärzte und Mehrbettzimmer können einen Krankenhausaufenthalt noch unangenehmer machen, als er ohnehin ist. Aber auch in der zahnmedizinischen Versorgung klaffen große Lücken im Katalog der GKV. Klassisch kann man sich hiergegen mithilfe einer privaten Zahnzusatzversicherung versichern. Bei Interesse kann man sich einen guten Überblick über das Thema mithilfe eines kostenlosen Versicherungsvergleichs für die private Zahnzusatzversicherung wie auf www.versicherung-vergleiche.de verschaffen.

In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit, einen Wahltarif abzuschließen, mit denen sie bestimmte Zusatzleistungen absichern können. Sie können z.B. eine Selbstbeteiligung vereinbaren und vieles mehr. Kritik an diesen Wahltarifen wurde vonseiten der privaten Versicherungswirtschaft laut. Zwar würde man einen Wettbewerb zwischen beiden Systemen gerne annehmen, dieser sollte jedoch nicht durch Subventionen verzerrt werden. Die GKV bietet subventionierte Zusatztarife an, die nur aufgrund der Bezuschussung so unglaublich preiswert sind.

Was ist aus Verbrauchersicht zu beachten? Eine Schattenseite dieses Wahltarifes ist, dass Sie sich über einen längeren Zeitraum an Ihre Krankenversicherung gebunden haben und auch im Fall einer Beitragserhöhung Ihr Sonderkündigungsrecht aufgeben, zumindest für drei Jahre ab der Vereinbarung des Wahltarifs. Während sie bei einer separaten Zahnzusatzversicherung ein einjähriges Kündigungsrecht haben und auch ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen, so entfällt dies bei einem Wahltarif der GKV.

Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert – z.B. als Beamter oder Unternehmer – binden Sie sich mit einem Wahltarif der GKV vollkommen unnötig. Sie könnten auch direkt in die private Krankenversicherung wechseln und sich vollkommen Ihren Bedürfnissen entsprechend versichern. Wenn der Weg in die private Krankenversicherung für Sie aus bestimmten Gründen nicht interessant ist – das kann der Fall sein, wenn Sie viele Kinder versichern müssten – sollten Sie über den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung nachdenken.

So bleiben Sie flexibel und können im Fall größerer Beitragserhöhungen weiterhin die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Schon von den eingesparten Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung können Sie die Kosten für eine private Zahnzusatzversicherung aufbringen. Wie die Entscheidung am besten ausfällt, sollte im individuellen Fall entschieden werden. Wenn Sie Fragen zu dem Thema private Zahnzusatzversicherung haben, stehen Ihnen die unabhängigen Versicherungsexperten gerne helfend zur Seite.