Hartz IV Empfänger im Wohnmobil Erstattung der Autoversicherung
Wer Hartz IV beantragt und daraufhin einen positiven Bescheid erhält, weiß oftmals gar nicht so genau, was eigentlich alles vom Amt übernommen wird und welche Kosten auf jeden Fall aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Noch komplizierter wird das Ganze, wenn man nicht in einer normalen Wohnung oder in einem Haus lebt, sondern in einem Wohnmobil. Dies musste auch ein Hartz IV-Empfänger aus Kaiserslautern erfahren, der in sein Wohnmobil zog, als er arbeitslos wurde und wirklich nur den damaligen Regelsatz von 345 Euro bekam. Da keine Miete anfiel, zahlte die ARGE auch sonst nicht für Kosten, die mit dem Wohnmobil in Verbindung standen, wogegen der Mann Klage einreichte.
Das Bundessozialgericht gab dem Kläger teilweise recht Autoversicherung muss erstattet werden
Nachdem das Landessozialgericht die Forderung des Mannes, dass die Kosten für die Autoversicherung, die Kfz Steuer, die Pflege und den Kraftstoff ebenfalls von der ARGE übernommen werden muss, ablehnte, ging der Fall weiter an das Bundessozialgericht in Kassel (AZ.: B 14 AS 79/09 R). Das BSG gab der Klage teilweise statt und entschied, dass die ARGE zumindest die Autoversicherung, die Kfz Steuer und die Heizkosten erstatten müsse, weil diese in direktem Zusammenhang mit dem Wohnen stünden. Der Kraftstoff hingegen sei nicht unbedingt notwendig, um im Wohnmobil zu leben und werde deshalb auch künftig nicht erstattet, hieß es in der Urteilsbegründung.
Bei der Autoversicherung wird in Zukunft die Kfz Haftpflicht gezahlt
Wer also Hartz IV-Empfänger ist und sich entschließt, in ein eigenes Wohnmobil zu ziehen, kann darauf bauen, dass neben dem Regelsatz auch die Heizung, die Autoversicherung und die Kfz Steuer sowie einige Reparaturen von der jeweiligen ARGE erstattet werden müssen. Bei der Autoversicherung ist jedoch nur die Kfz Haftpflicht erstattungsfähig, weil diese unbedingt nötig ist, wohingegen weiter gehende Autoversicherungen vom Halter selbst getragen werden müssen.
Wohnmobil mit anderen Wohngelegenheiten gleichgestellt
Mit dem Urteil beweist das BSG in Kassel ein gutes Fingerspitzengefühl, indem es auch Arbeitslosen die Freiheit zugesteht, sich seine Unterkunft innerhalb eines gewissen Rahmens selbst auszusuchen. Wer also nicht in einer Wohnung leben möchte, erhält mit einem Wohnmobil künftig eine ähnliche Behandlung wie jemand, der ganz normal irgendwo wohnt. Diese Gleichstellung ist zwar noch nicht ganz erreicht, da unter anderem kein Wohngeld gezahlt wird, aber dies liegt auch an der Tatsache, dass für ein eigenes Wohnmobil in der Regel keine Miete anfällt. Man darf gespannt sein, ob noch mehr Hartz IV-Empfänger künftig mobil werden.
