Regierung will Kleinanleger von offenen Immobilienfonds schützen

Offene Immobilienfonds sind für viele Privatanleger eine interessante Möglichkeit, ihr Geld relativ wertstabil und trotzdem renditeträchtig zu parken. Bisher galten solche Fonds zudem auch als äußerst flexibel, weil man stets tagesaktuell sein investiertes Kapital auch wieder aus einem offenen Immobilienfonds abziehen konnte. Was zunächst positiv klingt, hatte für Kleinanleger in der Vergangenheit nicht immer nur gute Folgen, denn es gab nicht wenige institutionelle Großanleger, die ihr Kapital kurzzeitig in einem offenen Immobilienfonds geparkt und das Geld dann auf einen Schlag wieder rausgezogen haben. Als Konsequenz daraus ergaben sich nicht selten Zahlungsschwierigkeiten des jeweiligen Fonds, der im schlimmsten Fall sogar schließen musste.

Gesetzentwurf soll Kleinanleger besser schützen

Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters soll nun jedoch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegen, nach dem die Flexibilität in Bezug auf den Kapitalzugriff eingeschränkt wird. Demnach kann ein Anleger künftig anfangs nur noch maximal 5.000 Euro monatlich aus einem offenen Immobilienfonds abziehen, was selbstverständlich auch für institutionelle Investoren gilt. In den ersten beiden Jahren sind die Einlagen bis auf diese 5.000 Euro im Monat unantastbar und auch im 3. Und 4. Jahr nach Erwerb der Anteile sollen Abschläge fällig werden, so dass man als Anleger künftig erst nach 5 Jahren über seine Anteile kostenfrei verfügen kann.

Offenbar sind auch häufigere Bewertungen vorgesehen

Als weitere Neuerung sieht der Gesetzentwurf offenbar vor, dass offene Immobilienfonds künftig wesentlich häufiger Bewertungen ihrer Immobilien vornehmen müssen. Die bisherige Gesetzeslage fordert lediglich eine jährliche Bewertung mit entsprechender Veröffentlichung, wobei künftig in einigen Fällen sogar monatliche Bewertungen Pflicht werden sollen. Eine pauschale Abwertung des Immobilienvermögens, wie es in einer früheren Version noch geplant war, scheint im neuen Entwurf nicht mehr enthalten zu sein. Von der Regierung und auch vom Fondsverband BVI ist bisher keinerlei Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf herausgegeben worden, so dass nun abzuwarten bleibt, ob diese Regeln später wirklich im Gesetzbuch stehen werden.