Riester Rente

Es gibt seitdem 1. Januar 2002 die Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge durch die Riester Rente. Die Riester ist eine staatliche geförderte private Altersvorsorge, die von Walter Riester entwickelt wurde. Um den Lebensstandart im Ruhestand wie gewohnt führen zu können, reicht das alleinige Einkommen der gesetzlichen Rente nichtmehr.

Der Beitrag ist für jeden zahlbar und wird anhand des Einkommens ermittelt. Wer ein niedriges Gehalt bekommt bezahlt einen niedrigen Beitrag und wer ein höheres Einkommen hat, entsprechend mehr Beitrag. Zusätzlich wird die Riester Rente durch eine Staatliche Förderung, in Form von Zulagen, gefördert.

Alle Arbeitnehmer, aber auch Minijobber (Studenten/Schüler), Arbeitslose, Beamte und Pflege- und Hilfsbedürfdigen,die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können sich die Vorteile der Riester Rente zugute machen. So kann man schon in jungen Jahren sich für die Zukunft absichern.

Die Zulagen bestehen aus der Grundzulage für den Versicherungsnehmer und evtl. den Ehepartner und der Kinderzulage, die für jedes Kind bezahlt wird. Die Zulagen werden direkt dem Riester Rentenvertrag zugeordnet. Wer den Riester Rentenvertrag vorzeitig kündigt, bekommt die Zulagen nicht. Vor Beginn der Rentenzahlungen kann der Versicherte wählen, ob er einen Teil des Vermögens als Kapitalauszahlung möchte und den Rest als Rentenzahlungen oder nur Rentenzahlungen ( Hier Klicken ).

Die lebenslange Absicherung durch das “Riestern” sieht regelmäßige Zahlungen in monatlichen Raten vor. Dabei hat man Kontrolle über die Höhe der Beiträge und kann diese ganz nach Einkommenssituation Absenken, Erhöhen oder gar Aussetzen. Die einkommensabhängigen Mindestbeiträge für maximale Förderung sind ist dabei moderat.

Die Riesterrente lohnt sich sogut wie bei jedem
Für Ledige mit einem hohen Einkommen kann wegen der Steuervergünstigungen die Riester-Rente interessant sein.Bei Bankplänen wird das angesparte Geld vererbt, wenn der Riester- Sparer stirbt. Ein Versicherungssparplan vereinbart mit den Angehörigen einen bestimmten Zeitraum der garantiert wird, in dem die Rente den Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Somit wird das Geld weitergegeben und sorgt damit für seine Familie im Falle eines Todes.