Unterschied Riester und Rürup Rente
Wer sich für eine private Altersvorsorge interessiert, möchte dabei natürlich auch staatliche Förderungen in Anspruch nehmen, denn dies bringt zusätzliche Rendite, die die spätere Rentenauszahlung erhöht. Mit der Riester Rente und der Rürup Rente stehen dabei zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wobei oftmals nicht ganz klar ist, wo eigentlich die Unterschiede liegen. Aus diesem Grund werden die beiden Varianten nun kurz mit ihren Differenzen vorgestellt, um dem interessierten Leser einen entsprechenden Überblick vermitteln zu können.
Selbständige können die Riester Rente nicht nutzen
Ein wichtiger Unterschied zwischen der Riester und der Rürup Rente besteht darin, dass die Riester Rente für Selbständige nicht zur Verfügung steht, sondern eine reine Form der privaten Altersvorsorge für Arbeiter, Angestellte sowie deren Familien darstellt. Die Riester Rente bietet dabei neben steuerlichen Förderungen auch sogenannte Altersvorsorgezulagen, die aktuell bei 154 Euro pro erwachsene Person und Jahr liegen, wobei ein Kind mit 185 Euro jährlich zusätzlich zu Buche schlägt und Kinder, die ab 2008 geboren werden, sogar bei 300 Euro pro Jahr. Diese Zulagen müssen gesondert beantragt werden, was jedoch aufgrund der Vordrucke kein Problem darstellt. Die Rürup Rente bietet dagegen sehr großzügige Steuervergünstigungen, denn es können Altersvorsorgebeiträge von bis zu 20.000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden.
Auch die Zertifizierung bringt unterschiedliche Bedingungen mit sich
Damit ein bestimmtes Altersvorsorgeprodukt als Riester oder Rürup Rente angeboten werden darf, muss es zunächst zertifiziert werden. Diese Zertifizierung zeigt weitere Unterschiede auf, denn es gibt unterschiedliche Voraussetzungen für die beiden staatlich geförderten Formen der privaten Altersvorsorge. So kann bei der Riester Rente mit Beginn der Auszahlungsphase ein Anteil von bis zu 30% als einmalige Zahlung angefordert werden, wohingegen die Rürup Rente nur als Leibrente ausgezahlt werden kann. Darüber hinaus darf eine Riester-Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, wohingegen Verträge der Rürup-Rente, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, erst mit Vollendung des 62. Lebensjahrs zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Beide Formen der Altersvorsorge haben ihre Berechtigung
Schaut man sich die Riester und die Rürup Rente einmal genauer an, so fällt auf, dass es zwar durchaus Unterschiede gibt und vor allem die Rürup Rente äußerst starr und unflexibel ist, jedoch haben beide Varianten ihre Berechtigung. Gerade für ältere Selbständige, die durch große jährliche Einzahlungen doch noch eine private Altersvorsorge aufbauen möchten, ist die Rürup Rente aufgrund der hohen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten durchaus eine sehr gute Lösung. Wer als Angestellter dagegen auf die Riester Rente mit einem nicht so gebührenintensiven Anlageprodukt setzt, kann ebenfalls eine stattliche private Rente herausholen.
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