Zusätzliche Gebühren zu einem Dispo-Kredit sind unzulässig
Sehr viele Menschen nutzen einen Dispo-Kredit für das tägliche Leben und zahlen dafür recht hohe Zinsen. Für geduldete Überziehungen werden dabei oftmals sogar noch zusätzliche Gebühren fällig, die den effektiven Zinssatz sogar noch erheblich erhöhen können. Dies soll jedoch von nun an der Vergangenheit angehören, denn das OLG Frankfurt stellte in einer Entscheidung (Az.: 23 U 157/09) klar, dass zusätzliche Gebühren, die über die erhöhten Zinsen hinaus berechnet werden, unzulässig sind und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg recht.
Das Urteil Überweisungen in der geduldeten Überziehung kein besonderer Aufwand
Die zuständigen Richter erkannten in einer Überweisung im Rahmen der geduldeten Überziehung keinen besonderen Aufwand, so dass damit auch keine erweiterte Gebühr zu rechtfertigen sei. Die höheren Zinsen würden das entsprechende Ausfallrisiko bereits in ausreichendem Maße vergüten, hieß es weiter. Im vorliegenden Fall hatte eine Bank für die geduldete Überziehung bereits über 18% Zinsen verlangt und darüber hinaus für eine Überweisung nochmals eine Gebühr von 5 Euro berechnet. Die Banker rechtfertigten diese Kostenstruktur damit, dass besonders bonitätsanfällige Personen eben höhere Kosten tragen müssten, jedoch folgten die Richter dieser Argumentation nicht.
Ist das letzte Wort schon gesprochen?
Für die Verbraucher ist diese Entscheidung auf jeden Fall ein Gewinn, denn sie müssen nicht noch Gebühren zahlen, wenn ihnen eh schon die hohen Zinsen für die geduldete Überziehung berechnet werden. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Banken das Urteil in dieser Form anerkennen, oder ob es ein Wiedersehen vor Gericht geben wird. Darüber hinaus ist nicht klar, ob dadurch die Zinssätze für geduldete Überziehungen nicht einfach noch weiter steigen werden, denn meistens legen Banken ihre Kosten durch Zinsen oder Gebühren auf die Kunden um. So könnten es die Verbraucher also letztlich auf andere Art und Weise bezahlen, wobei es dann wenigstens transparent wäre, weil der Zinssatz für geduldete Überziehung bereits bei der Kontoeröffnung mitgeteilt wird.
